Huunt
Legal
Termos de serviço Política de privacidade Annex A Annex B Annex C Aviso legal
Support
legal@huunt.ai
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Termos de serviço

Präambel § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Vertragsgegenstand § 3 Nutzungsrechte und Lizenzumfang § 4 Endnutzer-Verwaltung; Onboarding; Rollen § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden § 6 Pilotphase (optional) § 7 Vergütung, Abrechnung, Verzug § 8 Datenkategorien; Rechte an Daten; Reporting § 9 Datenschutz § 10 Vertraulichkeit § 11 Geistiges Eigentum, Marken, Branding § 12 Verfügbarkeit, Support, Änderungen § 13 Gewährleistung; Haftung § 14 Laufzeit und Kündigung § 15 Vertragsende; Datenexport; Aufbewahrung § 16 Höhere Gewalt § 17 Vertragsänderungen; Vorrang; Schlussbestimmungen

B2B-Rahmenvertrag huunt.ai

Version: v1.0 — Stand: 01.06.2026


Präambel

Der Anbieter (Huunt GmbH) entwickelt und betreibt eine KI-gestützte Plattform für Jobsuche und Bewerbung, die im Markt unter „huunt.ai” verfügbar ist. Die Plattform unterstützt Jobsuchende ausschließlich aus deren eigener Perspektive bei der Suche nach offenen Stellen, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Durchführung von Bewerbungsprozessen. Die Plattform ist kein Werkzeug für Arbeitgeber zur Auswahl, Filterung oder Bewertung von Kandidaten und kein Tool zur autonomen Bewerbung ohne aktive Freigabe des Endnutzers.

Der Kunde wünscht, autorisierten Endnutzern den Zugang zu dieser Plattform im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit als Bildungsträger, Outplacement-Dienstleister, Hochschule o.Ä. zu ermöglichen und Verwaltungs- und Reporting-Funktionen für diese Endnutzer zu nutzen. Die Parteien schließen zu diesem Zweck den vorliegenden Rahmenvertrag.

§ 1 Begriffsbestimmungen

In diesem Rahmenvertrag und den Anlagen haben die folgenden Begriffe die jeweils zugeordnete Bedeutung:

  • Anbieter — die Huunt GmbH.
  • Kunde — die im Bestellschein als Kunde bezeichnete juristische Person.
  • Servicepaket — die im Bestellschein gebuchte Konfiguration der huunt.ai-Plattform inklusive nutzungsbasierter Endnutzer-Lizenzen, Branding-Optionen und Verwaltungsdashboard, näher beschrieben in Anlage 1.
  • Autorisierter Endnutzer (im Folgenden „Endnutzer”) — eine natürliche Person, die vom Kunden per Einladungs-Link (Magic Link) zur Nutzung der huunt.ai-Plattform unter dem Servicepaket eingeladen wurde und diese Nutzung angenommen hat. Endnutzer sind je nach Kundenkontext insbesondere Maßnahmeteilnehmende, Klienten, Studierende oder vergleichbare Personen — Details regelt das jeweilige Annex.
  • Aktive Endnutzer-Lizenz — eine Endnutzer-Lizenz ist aktiv, wenn der Endnutzer registriert ist und die für ihn konfigurierte Gruppenlaufzeit (siehe Anlage 1) noch läuft. Nur aktive Endnutzer-Lizenzen werden abgerechnet.
  • Verwaltungsdashboard — der Bereich, in dem der Kunde Endnutzer und Gruppen verwaltet, Aggregat-Kennzahlen einsieht und auf vom Endnutzer freigegebene Inhalte zugreifen kann.
  • Gruppe — eine vom Kunden im Verwaltungsdashboard angelegte logische Einheit (z. B. Maßnahme, Kohorte, Standort, Auftragsunternehmen), der Endnutzer zugeordnet werden und für die der Kunde eine Standardlaufzeit konfigurieren kann.
  • Org-Admin — die vom Kunden benannte Rolle mit umfassendem Zugriff auf das Verwaltungsdashboard.
  • Coach — eine vom Kunden benannte Rolle mit eingeschränktem, fallzentrierten Zugriff (Caseload-Logik).
  • Endnutzer-Inhalte — die von Endnutzern auf der huunt.ai-Plattform erstellten oder eingegebenen Inhalte (z. B. Lebensläufe, Anschreiben, Bewerbungen, Job-Suchen, Antworten gegenüber dem KI-Assistenten).
  • Verwaltungsdaten — Stammdaten, Statusdaten und Aktivitätskennzahlen, die im Verwaltungsdashboard zur Endnutzer- und Gruppenverwaltung verarbeitet werden (z. B. Name, E-Mail, Aktivierungsstatus, Gruppenzuordnung, letzter Login, aggregierte Nutzungskennzahlen).
  • Freigegebene Inhalte — Endnutzer-Inhalte oder daraus abgeleitete Auswertungen, die der Endnutzer aktiv und granular für die Sichtbarkeit gegenüber dem Kunden bzw. dem zugewiesenen Coach freigegeben hat (näher in Anlage 2).
  • Aggregierte Daten — vom Anbieter erzeugte, statistische Auswertungen ohne unmittelbaren Personenbezug.
  • Kontrolldaten — vom Anbieter zur Erfüllung dieses Vertrags und zur Sicherstellung von Betrieb, Sicherheit und Abrechnung erhobene Telemetrie- und Protokolldaten.
  • Bestellschein — das von den Parteien unterzeichnete Bestelldokument, in dem die kommerziellen Eckdaten festgelegt sind.
  • Anlagen — die Anlagen 1 bis 3 sowie das ausgewählte Annex.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das im Bestellschein bezeichnete Servicepaket zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, autorisierten Endnutzern den Zugang zur huunt.ai-Plattform unter dem Servicepaket zu ermöglichen und das Verwaltungsdashboard zu nutzen.

Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung & SLA).

Der Anbieter erbringt im Rahmen dieses Rahmenvertrags keine pädagogische Leistung, keine Coaching-Leistung, keine Maßnahmedurchführung und keine Arbeitsvermittlung. Diese Leistungen werden, soweit überhaupt geschuldet, ausschließlich vom Kunden gegenüber den Endnutzern erbracht; der Anbieter stellt lediglich die Endnutzer-Plattform für Jobsuche und Bewerbung sowie das Verwaltungsdashboard für Kunden zur Verfügung.

Der Anbieter erbringt keine autonome Bewerbung im Auftrag des Endnutzers. Die KI-gestützte Bewerbungsfunktion („Bewerbungs-Copilot”) bereitet Bewerbungen vor; jeder Versand erfolgt erst nach aktiver Freigabe durch den Endnutzer.

§ 3 Nutzungsrechte und Lizenzumfang

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, das Servicepaket im vereinbarten Umfang zu nutzen und autorisierten Endnutzern den Zugang zu ermöglichen.

Nutzungsbasierte Lizenzierung. Es gibt kein vorab festgelegtes Lizenzkontingent. Der Anbieter rechnet monatlich diejenigen Endnutzer-Lizenzen ab, die im jeweiligen Kalendermonat aktiv waren. Eine Endnutzer-Lizenz ist aktiv, sobald der Endnutzer registriert ist und die Gruppenlaufzeit, der er zugeordnet ist, läuft.

Endnutzer schließen mit dem Anbieter einen eigenen Endnutzervertrag (huunt.ai-Nutzungsbedingungen für Endnutzer) ab. Endnutzer werden nicht Vertragspartei dieses Rahmenvertrags. Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter für die Einhaltung dieses Rahmenvertrags durch ihn selbst, seine Org-Admins und seine Coaches verantwortlich.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon Dritten zu überlassen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu sublizenzieren oder als Bestandteil eines eigenen Dienstes anzubieten, der über die in diesem Vertrag und dem zutreffenden Annex beschriebene Nutzung hinausgeht. Reverse Engineering, Dekompilierung, das systematische Auslesen der Plattform oder die Verwendung der Plattform zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts sind unzulässig.

§ 4 Endnutzer-Verwaltung; Onboarding; Rollen

Der Org-Admin des Kunden lädt Endnutzer per Magic-Link über das Verwaltungsdashboard ein. Endnutzer aktivieren ihren Zugang, indem sie den Link bestätigen und die für sie geltenden huunt.ai-Nutzungsbedingungen für Endnutzer akzeptieren und ihren Account vervollständigen.

Vor Versand der Einladung stellt der Kunde sicher, dass eine wirksame Rechtsgrundlage für die Weitergabe der E-Mail-Adresse des Endnutzers an den Anbieter besteht (insbesondere Einwilligung oder vertragliche Erforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Details regelt Anlage 2.

Das Verwaltungsdashboard unterscheidet zwei Rollen:

  • Org-Admin — Verwaltung aller Endnutzer und Gruppen, Rechnungs- und Org-Einstellungen, Einsicht in aggregierte Kennzahlen, Zugriff auf vom Endnutzer freigegebene Inhalte.
  • Coach — fallzentrierter Zugriff auf die ihm zugewiesenen Endnutzer, keine Einsicht in Rechnungs- und Org-Einstellungen, Zugriff auf vom Endnutzer freigegebene Inhalte im Rahmen seines Caseloads (z.B. bestimmte Gruppen).

Sensible Endnutzer-Inhalte (Lebenslauf, Anschreiben, Bewerbungshistorie, Match-Scores, Skill-Profil etc.) werden im Verwaltungsdashboard nur dann sichtbar, wenn der Endnutzer sie aktiv freigegeben hat. Details regelt Anlage 2.

Der Kunde benennt mindestens einen Org-Admin und ist verantwortlich für die sichere Verwaltung von Zugangsdaten. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung für Org-Admin-Konten ist nachdrücklich empfohlen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

richtige und vollständige Stammdaten der Endnutzer (insbesondere E-Mail-Adresse) bei der Einladung anzugeben;

eine den jeweiligen rechtlichen Anforderungen entsprechende Information der Endnutzer über die Nutzung der huunt.ai-Plattform im Rahmen seiner Tätigkeit vorzunehmen, insbesondere die für den Datenfluss zum Verwaltungsdashboard erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen;

den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn sich seine Berechtigung zur Verarbeitung der Endnutzer-Daten ändert oder entfällt;

die Plattform nicht für Zwecke einzusetzen, die nicht durch dieses Vertragsverhältnis und das geltende Annex gedeckt sind; insbesondere darf das Verwaltungsdashboard nicht zur Auswahl, Bewertung oder Filterung von Kandidaten zur Personalauswahl durch Arbeitgeber genutzt werden;

keinen Druck auf Endnutzer auszuüben, sensible Endnutzer-Inhalte freizugeben, sofern dies nicht zwingend zur Erfüllung der eigenen Tätigkeit des Kunden gegenüber dem Endnutzer erforderlich und vom Endnutzer als solche erkennbar ist.

Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, die zu einer Beeinträchtigung der Leistungserbringung führen, sind dem Anbieter zuzurechnen, soweit diese durch ihn zumutbar nicht ausgeglichen werden können. Der Anbieter wird den Kunden auf erkennbare Verstöße hinweisen.

§ 6 Pilotphase (optional)

Wurde im Bestellschein eine Pilotphase vereinbart, gelten ergänzend die folgenden Regelungen.

Der Kunde kann den Vertrag während der Pilotphase mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Pilotphase ohne Begründung in Textform kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, geht der Vertrag automatisch in die im Bestellschein vereinbarte reguläre Laufzeit über.

Während der Pilotphase werden die für die Pilotphase im Bestellschein vereinbarten Konditionen abgerechnet.

§ 7 Vergütung, Abrechnung, Verzug

Die Vergütung ergibt sich aus dem Bestellschein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein auf Basis der in dem jeweiligen Kalendermonat aktiven Endnutzer-Lizenzen. Die Berechnung erfolgt tagesgenau ab dem Datum der Endnutzer-Aktivierung bis zum Ende der Gruppenlaufzeit, frühester Deaktivierung oder Vertragsende.

Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung im Verwaltungsdashboard unter „Rechnungen” zum Download bereit. Daneben stellt der Anbieter dem Kunden im Bereich „Reports / Belege” zusätzliche, pseudonymisierte Kalkulationsbelege zur Verfügung, die die monatlichen Kosten nach Gruppen und (auf Wunsch des Kunden) nach Endnutzer-IDs aufschlüsseln. Diese Kalkulationsbelege sind keine eigenständigen Rechnungen im Sinne von §§ 14, 14a UStG, sondern dienen der internen Nutzung und ggf. der Vorlage bei Förder- oder Audit-Stellen des Kunden.

Rechnungen sind innerhalb des im Bestellschein vereinbarten Zahlungsziels zu begleichen. Bei Überschreitung gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzug und Verzugszinsen im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§§ 286, 288 BGB).

Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung den Zugang des Kunden zum Verwaltungsdashboard und den Zugang der Endnutzer zum Servicepaket vorübergehend zu sperren. Bereits unter B2C-Vertrag bestehende Endnutzer-Accounts (Free-Tier) bleiben hiervon unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung im ersten Quartal jedes Kalenderjahres mit einer Vorankündigung von mindestens 3 Monaten in Textform gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt) anzupassen. Die Anpassung erfolgt nur, wenn sich der Index um mindestens 2 % verändert hat. Die jährliche Anpassung ist auf maximal 10 % der zuletzt geltenden Vergütung begrenzt. Anpassungen wirken in beide Richtungen: sinkt der Index, ist die Vergütung entsprechend zu reduzieren.

§ 8 Datenkategorien; Rechte an Daten; Reporting

Die Parteien unterscheiden zwischen den folgenden Datenkategorien:

Kundendaten — Stammdaten der Kundenorganisation (Firmierung, Anschrift, Org-Admin-Daten, Rechnungsdaten). Diese verbleiben rechtlich beim Kunden; der Anbieter erhält die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

  • Endnutzer-Inhalte — wie in § 1 definiert. Diese verbleiben rechtlich bei den Endnutzern. Der Anbieter verarbeitet sie auf Grundlage des Endnutzervertrags und Anlage 2 als eigenständiger Verantwortlicher.
  • Verwaltungsdaten — wie in § 1 definiert. Der Anbieter verarbeitet diese im Rahmen des in Anlage 2 begrenzten Auftragsverarbeitungs-Slices als Auftragsverarbeiter des Kunden.
  • Freigegebene Inhalte — Endnutzer-Inhalte werden für den Kunden nur sichtbar, wenn der Endnutzer sie aktiv und granular freigegeben hat.
  • Kontrolldaten — wie in § 1 definiert. Diese verbleiben beim Anbieter und werden für Betrieb, Sicherheit, Abrechnung und gesetzliche Pflichten verwendet.
  • Aggregierte Daten — Statistische Auswertungen ohne Personenbezug. Der Anbieter ist berechtigt, aggregierte Daten unbeschränkt für Betrieb, Sicherheit, Produktverbesserung, Benchmarking und Veröffentlichung zu nutzen.

Welche Daten im Verwaltungsdashboard sichtbar sind und unter welchen Voraussetzungen, regelt Anlage 1 abschließend. Welche Rechtsgrundlage gilt und wer datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, regelt Anlage 2.

Kein Erfolgs- oder Vermittlungsversprechen. Die im Verwaltungsdashboard angezeigten Kennzahlen sind statistische Aufbereitungen der Nutzungsaktivität auf der huunt.ai-Plattform. Sie stellen keine Garantie und kein vertragliches Versprechen eines tatsächlichen Vermittlungserfolgs, einer Förderfähigkeit oder einer bestimmten Arbeitsmarktwirkung dar. Der Anbieter schuldet die mangelfreie Bereitstellung der Plattform, nicht den Eintritt bestimmter Arbeitsmarktergebnisse.

§ 9 Datenschutz

Die datenschutzrechtliche Rollen- und Verantwortungsverteilung zwischen den Parteien sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endnutzer regelt Anlage 2.

Im Konfliktfall zwischen Regelungen dieses Rahmenvertrags und Anlage 2 hat Anlage 2 Vorrang.

Technisch-organisatorische Maßnahmen und Subprozessoren des Anbieters sind in Anlage 3 dokumentiert. Änderungen werden dem Kunden gemäß Anlage 2 mitgeteilt.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere geschäftliche, technische und organisatorische Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Ausgenommen sind Informationen, die

öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,

der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Mitteilung bekannt waren,

von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig mitgeteilt wurden,

unabhängig von der mitteilenden Partei entwickelt wurden, oder

aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind, wobei die andere Partei nach Möglichkeit vorher zu informieren ist.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 11 Geistiges Eigentum, Marken, Branding

Der Anbieter bleibt Inhaber aller Rechte am Servicepaket, an der huunt.ai-Plattform und an den damit zusammenhängenden Marken, Designs und Software. Der Kunde erhält keine Rechte über das in § 3 vereinbarte Nutzungsrecht hinaus.

Verwendung der Huunt-Marke durch den Kunden. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Marke „Huunt” sowie das Huunt-Logo

im Rahmen der Information und Kommunikation gegenüber Endnutzern (z. B. Einladungsmails, Onboarding-Materialien, Informationsmaterial zur Maßnahme/Programm),

auf der Website und in den Kommunikationsmaterialien des Kunden zur Darstellung des Servicepakets als Bestandteil seines Angebots,

zu verwenden. Die Verwendung erfolgt unter Beachtung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Markenrichtlinien (Brand Guidelines). Eine Verwendung in herabsetzendem, irreführendem oder rechtswidrigem Kontext ist unzulässig. Der Anbieter kann jederzeit Korrekturen oder die Einstellung einer konkreten Nutzung verlangen, wenn diese gegen die Brand Guidelines verstößt.

Verwendung des Kunden-Logos durch den Anbieter. Soweit die Plattform eine Funktion zum Anzeigen eines Kunden-Logos und/oder Kundennamens im Endnutzer-Onboarding und im Header vorsieht, räumt der Kunde dem Anbieter das einfache, beschränkte Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit ein, das Logo und den Namen zu diesem Zweck zu nutzen. Der Kunde sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

Eine Nennung des Kunden in Referenzlisten, Pressemitteilungen oder Marketingmaterialien des Anbieters bedarf der vorherigen schriftlichen oder textlichen Zustimmung des Kunden.

Verbesserungen, Korrekturen oder Weiterentwicklungen der Plattform, die aus Feedback des Kunden oder seiner Endnutzer hervorgehen, stehen dem Anbieter frei zur Nutzung zu. Es entstehen hierdurch keine Mitberechtigungen des Kunden.

§ 12 Verfügbarkeit, Support, Änderungen

Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Support-Kanäle und Reaktionszeiten richten sich nach Anlage 1.

Der Anbieter ist berechtigt, das Servicepaket im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung anzupassen, insbesondere Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder zu entfernen. Wesentliche Verschlechterungen der vertraglich vereinbarten Hauptleistung berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung.

§ 13 Gewährleistung; Haftung

Der Anbieter sichert die vertragsgemäße Bereitstellung des Servicepakets nach Maßgabe von Anlage 1 zu. Bei Mängeln, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen, ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Haftungsumfang:

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für arglistig verschwiegene Mängel, für die Verletzung garantierter Beschaffenheitsangaben und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; sie ist insgesamt pro Schadensereignis und Vertragsjahr auf den Betrag der vom Kunden im jeweils vorangegangenen Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt. Hat der Vertrag im Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht volle 12 Monate bestanden, gilt das Zwölffache der durchschnittlichen Monatsvergütung des bisherigen Vertragszeitraums.

Die Haftung für sonstige Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Eine etwaige Haftung des Anbieters nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (§ 5) nicht nachkommt oder den Service zweckwidrig einsetzt.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

Der Rahmenvertrag beginnt mit dem im Bestellschein vereinbarten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit.

Monatliche Kündbarkeit. Beide Parteien können den Rahmenvertrag in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, soweit im Bestellschein keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

Aktivierung und Deaktivierung einzelner Endnutzer und Gruppen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einzelne Endnutzer-Lizenzen oder ganze Gruppen zu deaktivieren bzw. neue zu aktivieren, ohne dass dies die Wirksamkeit des Rahmenvertrags berührt. Die wirtschaftliche Konsequenz folgt unmittelbar aus dem nutzungsbasierten Abrechnungsmodell (§ 7 Abs. 2).

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

erhebliche Vertragsverletzungen, die trotz Abmahnung nicht beseitigt werden,

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung mangels Masse,

Wegfall einer wesentlichen rechtlichen Voraussetzung für die Leistungserbringung oder Leistungsnutzung.

Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 15 Vertragsende; Datenexport; Aufbewahrung

Bei Vertragsende verliert der Kunde den Zugang zum Verwaltungsdashboard. Der Kunde kann seine im Verwaltungsdashboard verfügbaren Org-Daten und Aggregat-Reports während eines Zeitraums von 30 Tagen nach Vertragsende über das Verwaltungsdashboard exportieren.

Aufbewahrung von Rechnungen und Reports. Abweichend von Absatz 1 bleiben

die vom Anbieter ausgestellten Rechnungen für die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung (§ 147 AO, § 257 HGB), und

die im Bereich „Reports / Belege” abgelegten pseudonymisierten Kalkulationsbelege und Aggregat-Reports für die Dauer von mindestens 5 Jahren nach Vertragsende

für den Kunden im Verwaltungsdashboard zum Download abrufbar, soweit gesetzliche oder förderrechtliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern. Annex-spezifische Konkretisierungen bleiben unberührt.

Endnutzer-Accounts bleiben unberührt. Endnutzer behalten ihre über die huunt.ai-Plattform bestehenden Accounts (B2C-Vertragsbeziehung) und können diese — ggf. mit reduziertem Funktionsumfang — fortsetzen.

Welche Daten in welcher Form an den Kunden zurückgegeben oder gelöscht werden, regelt zusätzlich Anlage 2.

§ 16 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle beruht, die sie auch durch Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten verhindern können (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung sowie schwerwiegende, weitreichende Störungen des Internets oder von Hosting-Infrastrukturen.

§ 17 Vertragsänderungen; Vorrang; Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

Vorrangregel. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt die im Bestellschein festgelegte Vorrangreihenfolge. Bei Konflikten in datenschutzrechtlichen Fragen geht Anlage 2 allen anderen Vertragsbestandteilen vor.

Der Anbieter ist berechtigt, die Anlagen 1 (Leistungsbeschreibung & SLA) und 3 (TOMs & Subprozessoren) im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung anzupassen. Wesentliche Verschlechterungen der vertraglich vereinbarten Hauptleistung werden dem Kunden mit angemessener Frist vor Wirksamkeit angekündigt und berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Wirksamwerden der Anpassung. Für Anpassungen der Anlage 2 gilt die dort getroffene gesonderte Regelung.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen oder textlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Verkaufs des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.